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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines
Allen Angeboten und Verkäufen liegen die nachfolgenden Bedingungen
zugrunde. Mit der Bestellung erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) an. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht
ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Irrtümer, Druckfehler und Modelländerungen sind vorbehalten.
2. Vertragsabschluss
2.1
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestellung des Kunden und
deren schriftliche Annahme seitens der Möbelfundgrube zustande.
Dies gilt auch bei Waren, die der Kunde im Internet-Shop der Möbelfundgrube
ausgesucht hat. Die Mitteilung des Inhaltes des Warenkorbes an
die Möbelfundgrube wird nur als Bestellwunsch des Kunden
angesehen, auf den die Möbelfundgrube dem Kunden ein entsprechend
vorausgefülltes Formular für die schriftliche Bestellung
zur Unterzeichnung und Rücksendung übermittelt.
Bestellungen aus dem Internet-Shop kommen erst mit Zahlung des
Rechnungsbetrages per Vorkasse zur Auslieferung.
2.2
Der Kunde ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten
Kauf an seine schriftliche Bestellung (gilt nur bei Vertragsangebot)
drei Wochen gebunden.
2.3
Der Vertrag kommt zustande, wenn
- der Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder
- die Möbelfundgrube schriftlich die Annahme der Bestellung
(des Vertragsangebotes) des Kunden erklärt oder
- die Möbelfundgrube Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.
3. Preise
Die Preise sind Abhol-Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer
in jeweils
gesetzlicher Höhe.
Für Lieferung und Montage oder besondere, zusätzliche
vereinbarten Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind,
werden zusätzliche Entgelte, die beim Kaufabschluss vereinbart
werden, fällig, für eine Lieferung ins Ausland auch
die dort etwa höhere Umsatzsteuer.
Diese sind abhängig von dem Volumen des Auftrages und sind
spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
4. Änderungsvorbehalte
4.1
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster
oder Abbildung verkauft.
4.2
Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Lieferung der Ausstellungsstücke,
es sei denn, dass bei Vertragsabschluss schriftlich eine anderweitige
Vereinbarung erfolgt ist.
4.3
Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche
nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise
oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten
gestellt werden können.
4.4
Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Farb- und
Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.
4.5
Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer
zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien vorbehalten hinsichtlich
geringfügiger Abweichung in der Ausführung gegenüber
Leder- und Stoffmustern insbesondere im Farbton.
4.6
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare
Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.
5. Montage
5.1
Hat die Möbelfundgrube hinsichtlich der Montage aufzuhängender
Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände,
so hat sie diese dem Kunden vor der Montage mitzuteilen.
5.2
Die Mitarbeiter der Möbelfundgrube sind nicht befugt, Arbeiten
auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen
Leistungsverpflichtungen der Möbelfundgrube hinausgehen.
Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von den
Mitarbeitern der Möbelfundgrube ausgeführt, berührt
dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Möbelfundgrube
und Kunden.
6. Lieferfrist und Lieferung
6.1
Falls die Möbelfundgrube die vereinbarte Lieferfrist nicht
einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist
– beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung
durch den Käufer oder im Fall kalendermäßig bestimmter
Lieferfristen mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert
die Möbelfundgrube bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist
nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
6.2
Von der Möbelfundgrube nicht zu vertretende Störungen
im Geschäftsbetrieb der Möbelfundgrube oder bei dessen
Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige
Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängert
die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer
nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der
vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und
diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist
nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Möbelfundgrube
an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßiger
bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende
Nachfrist.
6.3
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung
bleiben unberührt.
6.4
Der Versand der Ware erfolgt stets nach unserer Wahl per Post,
Spedition oder mit eigenen LKWs mit vorheriger Absprache nur in
unserem Wirtschaftsraum bzw. Werbegebiet. Die Lieferung erfolgt
ab Lager.
6.5 Zahlung
Bei Bestellung aus dem Internet-Shop beginnt die Lieferfrist nicht
bevor der Kunde den Restbetrag per Vorkasse gezahlt hat.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller
Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum
der Möbelfundgrube.
7.2
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Möbelfundgrube
auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht
unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte
bestimmt ist und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt
ausdrücklich hinzuweisen.
7.3
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen,
sind der Möbelfundgrube unverzüglich schriftlich mitzuteilen,
bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
7.4
Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 7.1 bis 7.3 festgelegten
Verpflichtungen des Käufers hat die Möbelfundgrube das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu
verlangen.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis
zahlen zu müssen, geht mit Übergabe auf den Käufer
über.
9. Abnahmeverzug
9.1 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzstatt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, oder der Käufer erklärt, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, bleibt der Anspruch der Möbelfundgrube auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
9.2.1
Soweit der Verzug des Käufers länger als ein Monat dauert,
hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.
9.2.2
Die Möbelfundgrube kann sich zur Lagerung auch einer Spedition
bedienen.
9.3.1
Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers
gem. Ziffer 2 kann die Möbelfundgrube 30 % des Kaufpreises
ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist,
dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe
der Pauschale entstanden ist.
9.3.2
Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen,
bleibt der Möbelfundgrube vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale
im Abs. 1 einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu
machen.
10. Rücktritt
10.1
Die Möbelfundgrube braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller
die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle
höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst
nach Vertragsschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
nicht vorhersehbar waren und die Möbelfundgrube die Nichtlieferung
nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um
Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über
die genannten Umstände hat die Möbelfundgrube den Käufer
unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zu erstatten.
10.2
Ein Rücktrittsrecht wird der Möbelfundgrube zugestanden,
wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit
wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den
Leistungsanspruch der Möbelfundgrube in begründeter
Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der
Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen
einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren
beantragt wurde. Für die
Warenrücknahme gilt Ziffer 11.
11. Gewährleistung
Der Möbelfundgrube steht zur Behebung eines Mangels zunächst
das Recht auf gesetzlicher Nacherfüllung zu, wobei die Möbelfundgrube
das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder
Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
Die Möbelfundgrube kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
11.1
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung
des Kaufpreises verlangen, wenn die gesetzliche Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde
oder von der Möbelfundgrube endgültig verweigert wurde.
11.2
Wählt der Käufer nach Ziffer 10 den Rücktritt,
so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und
Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für
die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung
im Vergleich zwischen tatsächlichen Gebrauchsdauer und voraussichtliche
Gesamtnutzungsdauer an. Die Möbelfundgrube kann sich zwecks
Wertermittlung einen unabhängigen, anerkannten Sachverständigen
bestellen.
11.3
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden,
die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die
beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit,
starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit
Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse
oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
11.4
Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend
der jeweiligen gesetzlichen Regelung;
die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu
laufen.
Im Übrigen bleibt die Haftung für etwa vereinbarte Beschaffenheiten
unberührt.
12. Fernabsatzverträge
12.1
Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der
Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von
Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung
beim Käufer.
Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich,
auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung
der Ware erfolgen.
12.2
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über
die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit
nicht für die Rücksendung geeignet sind. Dies sind z.B.
individuell gefertigte Waren, sowie komplette Küchen- und
Badzeilen, Matratzen und Polsterbetten.
12.3
Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte
Ware an die Möbelfundgrube zurückzusenden. Die Rücksendung
erfolgt auf Kosten und Gefahr der Möbelfundgrube. Bei einer
Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer
die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen,
es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang
oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu
vertreten, so hat er der Möbelfundgrube die Wertminderung
oder den Wert zu ersetzen.
12.4
Die Möbelfundgrube behält sich vor, bei Gebrauch bzw.
Beschädigung der Ware oder fehlender Originalverpackung den
gesetzlich zulässigen Betrag in Abzug zu bringen.
Es wird nur original verpackte und nicht benutzte Ware zurückgenommen.
12.5
Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs
auch die Bindung an den Kreditvertrag.
12.6
Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312
b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
13.
Datenschutz
Die Möbelfundgrube setzt Sie davon in Kenntnis, dass Ihre
Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
(§ 26 BDSG) zulässig gespeichert und verarbeitet werden.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskünfte
über die zu Ihrer eigenen Person gespeicherten Daten anzufragen.
Weiterhin können Sie Ihre Daten auf Verlangen löschen,
berichtigen und für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung
sperren lassen.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich
die gesetzlichen Regelungen.
Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtstand
der Hauptsitz des
Verkäufers.
15. Anbieterkennzeichnung
DIE MÖBELFUNDGRUBE
Martin Eckert GmbH
Industriestraße
66280 Sulzbach-Neuweiler
Ust.Id.Nr.: DE138188668
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken
Geschäftsführer:
Achim Eckert, Harald Bard
Amtsgericht Saarbrücken HRB 8688
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Impressum
DIE
MÖBELFUNDGRUBE
Martin Eckert GmbH
Industriestraße
66280 Sulzbach-Neuweiler
Ust.Id.Nr.:
DE138188668
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken
Geschäftsführer:
Achim Eckert, Harald Bard
Amtsgericht Saarbrücken HRB 8688
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