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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Allen Angeboten und Verkäufen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Bestellung erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Irrtümer, Druckfehler und Modelländerungen sind vorbehalten.

2. Vertragsabschluss

2.1
Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestellung des Kunden und deren schriftliche Annahme seitens der Möbelfundgrube zustande. Dies gilt auch bei Waren, die der Kunde im Internet-Shop der Möbelfundgrube ausgesucht hat. Die Mitteilung des Inhaltes des Warenkorbes an die Möbelfundgrube wird nur als Bestellwunsch des Kunden angesehen, auf den die Möbelfundgrube dem Kunden ein entsprechend vorausgefülltes Formular für die schriftliche Bestellung zur Unterzeichnung und Rücksendung übermittelt.
Bestellungen aus dem Internet-Shop kommen erst mit Zahlung des Rechnungsbetrages per Vorkasse zur Auslieferung.

2.2
Der Kunde ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an seine schriftliche Bestellung (gilt nur bei Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.

2.3
Der Vertrag kommt zustande, wenn
- der Vertrag beiderseits unterschrieben wird oder
- die Möbelfundgrube schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) des Kunden erklärt oder
- die Möbelfundgrube Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

3. Preise
Die Preise sind Abhol-Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer in jeweils
gesetzlicher Höhe.
Für Lieferung und Montage oder besondere, zusätzliche vereinbarten Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden zusätzliche Entgelte, die beim Kaufabschluss vereinbart werden, fällig, für eine Lieferung ins Ausland auch die dort etwa höhere Umsatzsteuer.
Diese sind abhängig von dem Volumen des Auftrages und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

4. Änderungsvorbehalte

4.1
Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.

4.2
Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss schriftlich eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

4.3
Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten gestellt werden können.

4.4
Handelsübliche und für den Kunden zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

4.5
Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichung in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern insbesondere im Farbton.

4.6
Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

5. Montage

5.1
Hat die Möbelfundgrube hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat sie diese dem Kunden vor der Montage mitzuteilen.

5.2
Die Mitarbeiter der Möbelfundgrube sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen der Möbelfundgrube hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Kunden von den Mitarbeitern der Möbelfundgrube ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Möbelfundgrube und Kunden.

6. Lieferfrist und Lieferung

6.1
Falls die Möbelfundgrube die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert die Möbelfundgrube bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

6.2
Von der Möbelfundgrube nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb der Möbelfundgrube oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängert die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers bei der Möbelfundgrube an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßiger bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.

6.3
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz statt der Leistung bleiben unberührt.

6.4
Der Versand der Ware erfolgt stets nach unserer Wahl per Post, Spedition oder mit eigenen LKWs mit vorheriger Absprache nur in unserem Wirtschaftsraum bzw. Werbegebiet. Die Lieferung erfolgt ab Lager.

6.5 Zahlung
Bei Bestellung aus dem Internet-Shop beginnt die Lieferfrist nicht bevor der Kunde den Restbetrag per Vorkasse gezahlt hat.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum der Möbelfundgrube.

7.2
Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum der Möbelfundgrube auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

7.3
Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind der Möbelfundgrube unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

7.4
Im Falle der Nichteinhaltung der in den Ziffern 7.1 bis 7.3 festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat die Möbelfundgrube das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

8. Gefahrenübergang
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit Übergabe auf den Käufer über.

9. Abnahmeverzug

9.1
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatzstatt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder die Abnahme ausdrücklich verweigert, oder der Käufer erklärt, den Vertrag nicht erfüllen zu wollen, bleibt der Anspruch der Möbelfundgrube auf Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

9.2.1
Soweit der Verzug des Käufers länger als ein Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen.

9.2.2
Die Möbelfundgrube kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.

9.3.1
Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziffer 2 kann die Möbelfundgrube 30 % des Kaufpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

9.3.2
Im Falle besonders hoher Schäden, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, bleibt der Möbelfundgrube vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale im Abs. 1 einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.

10. Rücktritt

10.1
Die Möbelfundgrube braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und die Möbelfundgrube die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat die Möbelfundgrube den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

10.2
Ein Rücktrittsrecht wird der Möbelfundgrube zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch der Möbelfundgrube in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die
Warenrücknahme gilt Ziffer 11.

11. Gewährleistung
Der Möbelfundgrube steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf gesetzlicher Nacherfüllung zu, wobei die Möbelfundgrube das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Ware hat.
Die Möbelfundgrube kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.

11.1
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die gesetzliche Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbracht wurde oder von der Möbelfundgrube endgültig verweigert wurde.

11.2
Wählt der Käufer nach Ziffer 10 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichen Gebrauchsdauer und voraussichtliche Gesamtnutzungsdauer an. Die Möbelfundgrube kann sich zwecks Wertermittlung einen unabhängigen, anerkannten Sachverständigen bestellen.

11.3
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.

11.4
Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung;
die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
Im Übrigen bleibt die Haftung für etwa vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.

12. Fernabsatzverträge

12.1
Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
12.2
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind. Dies sind z.B. individuell gefertigte Waren, sowie komplette Küchen- und Badzeilen, Matratzen und Polsterbetten.
12.3
Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an die Möbelfundgrube zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr der Möbelfundgrube. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er der Möbelfundgrube die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.

12.4
Die Möbelfundgrube behält sich vor, bei Gebrauch bzw. Beschädigung der Ware oder fehlender Originalverpackung den gesetzlich zulässigen Betrag in Abzug zu bringen.
Es wird nur original verpackte und nicht benutzte Ware zurückgenommen.

12.5
Bei einem Kreditkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.

12.6
Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.

13. Datenschutz
Die Möbelfundgrube setzt Sie davon in Kenntnis, dass Ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig gespeichert und verarbeitet werden.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskünfte über die zu Ihrer eigenen Person gespeicherten Daten anzufragen. Weiterhin können Sie Ihre Daten auf Verlangen löschen, berichtigen und für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung sperren lassen.

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen.
Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtstand der Hauptsitz des
Verkäufers.

15. Anbieterkennzeichnung
DIE MÖBELFUNDGRUBE
Martin Eckert GmbH
Industriestraße
66280 Sulzbach-Neuweiler
Ust.Id.Nr.: DE138188668
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken
Geschäftsführer:
Achim Eckert, Harald Bard
Amtsgericht Saarbrücken HRB 8688


 

 

 

Impressum

DIE MÖBELFUNDGRUBE
Martin Eckert GmbH
Industriestraße
66280 Sulzbach-Neuweiler

Ust.Id.Nr.: DE138188668
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Saarbrücken

Geschäftsführer:
Achim Eckert, Harald Bard

Amtsgericht Saarbrücken HRB 8688

 
 
 
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